E-Ladestationen

Im Markt Ergolding liegt aktuell eine öffentliche Ladeinfrastruktur von 8 Ladesäulen vor (goingelectric, Januar 2024). Hinzu kommen Ladesäulen mit beschränktem Zugang für Mitarbeiter bei Firmen und Betrieben.

Die aktuell in Planung befindlichen öffentlich zugänglichen Ladesäulen sind bereits dargestellt. Für eine ausreichende Deckung der Bedarfe bei zunehmendem E-PKW-Bestand werden zusätzliche Erweiterungen vorgeschlagen. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit max. 500 m bis zur nächsten Ladesäule, sodass Privatpersonen fußläufig die Ladestationen erreichen können.

Methodik

Kriterien der Standortwahl
  • ca. 500 m bis zur nächsten öffentlichen Ladesäule, in bebauten Wohngebieten
  • Auswahl nach Luftbild: Parkplätze bei Mehrfamilienhäusern und bei Friedhöfen (ggf. weite Anreise von Besuchern), Nähe zu Umformern, sofern möglich.
  • Fußläufig in jedem Wohnviertel, wegen kommunaler Grundversorgung:

Bayerische Verfassung Art. 83

(1) In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2) fallen ins besonders die Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe; der örtliche Verkehr nebst Straßen- und Wegebau; die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft 

Die öffentlichen Ladesäulen in Wohngebieten dienen der Versorgung und Absicherung bei nicht möglicher Installation einer eigenen Wallbox und als Ersatzmöglichkeit sollte die eigene Wallbox defekt sein oder mehr privater Bedarf bestehen, z.B. durch Besucher. Prioritäre Standorte sind hierbei Ladesäulen bei Geschosswohnungsbau, da hier keine oder nur eingeschränkte Möglichkeit einer eigenen Wallbox für die Bewohner besteht. Gleichzeitig besteht ein hoher Bedarf auf geringer Fläche.

Als Ladetechnik wird „beschleunigtes Laden“ der Ladebetriebsart 3 (vgl. BDEW 2015) empfohlen. Eine relativ kostengünstige Umsetzungsvariante entspricht der Variante mit zunächst je 1 Ladestation mit 2x 22 kWel Ladeleistung. Größere Gleichstrom-Ladestationen mit „Schnell- oder sogar Ultraschnellladern“ werden in den meisten Fällen nicht als Grundversorgung in der Fläche benötigt und sind deutlich kostenintensiver in der Anschaffung. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Ladestationen an große Roaming-Plattformen angebunden sind. Gewerbliche Standorte und Planungen von Ladesäulen bleiben vorerst in der Ausbaustrategie des Klimaschutzkonzeptes unberücksichtigt, da eine öffentliche Zugänglichkeit nicht gesichert ist und die Anlagen somit nicht zur „Grundversorgung“ gehören.

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