Potenzial Parkflächenphotovoltaik

Für die Ermittlung der potenziellen Stromerzeugung durch PV-Carports wurden per Luftbildanalyse Parkplätze von mindestens 3 Stellplätzen analysiert. Einzelstellplätze wurden nicht berücksichtigt. Für die Realisierung und Nutzung der Parkplätze zur Stromerzeugung spielen die Zuständigkeit und Nutzungsmöglichkeit eine wichtige Rolle. Es wird in die Kategorien öffentliche und halböffentliche Parkplätze, Anwohnerparkplätze und betriebseigene Parkplätze unterschieden.

Methodik:

Die Unterteilung in die Kategorien „sehr gut“, „gut“ und „geeignet“ richtet sich nach der möglichen Ausrichtung der Module auf den Carports. Carports, die in West-Ost-Richtung verlaufen, ermöglichen eine enge Belegung mit Modulen (sehr gut), wohingegen bei Parkplatzreihen in Nord-Südausrichtung Abstände zwischen den Modulen aufgrund gegenseitiger Verschattung erforderlich sind (gut). Parkplätze der dritten Kategorie gelten aufgrund von teilweiser Verschattung durch Gebäude oder Bäume nur noch als „geeignet“.

Öffentliche Parkplätze:

Die Zuständigkeit obliegt dem Markt Ergolding. Die Parkplätze sind 24/7 frei zugänglich.

Halböffentliche Parkplätze:

Die Zuständigkeit liegt bei Einkaufsmärkten, Freizeitanlagen u.ä. oder auch bei öffentlichen und staatlichen Einrichtungen. Sie sind meist nur zu den Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.

Betriebseigene Parkplätze:

Diese Parkplätze sind nicht öffentlich zugänglich und Mitarbeitern, ggf. Kunden, vorbehalten. Gerade auf gewerblichen Parkplätzen können die potenziellen Carport-Flächen durch benötigte Rangierabstände und Befahrung mit größeren Fahrzeugen eingeschränkt werden.

Es wird jedoch die dringende Empfehlung an alle Gewerbetreibenden ausgesprochen, die technischen Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit betriebseigener PV-Carports zu prüfen. Gerade bei betriebseigenen Anlagen, die in direkter Nähe zu den gewerblichen Liegenschaften liegen, ist die Eigenstromnutzung des Solarstromes am einfachsten umzusetzen und der wirtschaftliche Vorteil besonders groß.

In Einzelfällen werden auch Parkplätze an Schulen und Kindergärten als Betriebsgelände angesehen, sofern keine zusätzliche öffentliche Nutzung vorgesehen ist.

Anwohnerparkplätze:

Diese Parkflächen befinden sich in Wohngebieten. Die Projektierung ist hier voraussichtlich aufgrund des notwendigen Zusammenschlusses der Eigentümer – sofern kein Investor auftritt – kompliziert. Gerade hier ist jedoch die Kombination mit Ladesäulen interessant. Das Solarkataster des Landkreises Landshut bietet auch hier die Möglichkeit der Modellierung einzelner Solar-Carports.

Weitere Parkplätze,

die einen umfassenden Baumbestand aufweisen oder wie der Festplatz einer Mehrfachnutzung unterliegen, wurden nicht als potenzielle Carport-Flächen gewertet.

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