Sanierungskataster - Quartiere nach Baualter

Dargestellt werden die vorwiegenden Baualter der Wohngebäude im Siedlungsgebiet. So ist ersichtlich welchen Wärmeschutzverordnungen die Gebäude bei Errichtung unterlagen und welche energetischen Standards die Gebäude im Normalfall aufweisen. Über Beratungsangebote können z.B. die typischerweise anfallenden energetischen Sanierungen nach Baualtern gezielt kommuniziert werden.

Anzahl Wohngebäude je Baualtersklasse:

Baujahr

Anzahl

vor 1919

60

1919-1948

107

1949-1978

1.277

1979-1986

503

1987-1990

237

1991-1995

218

1996-2000

193

2001-2004

153

2005-2008

(137)

2009 und später

306

Datenquelle: Zensus 2011

Datenquelle: Eigene Erfassung 2024

Methodik:

Zur Erfassung des energetischen Zustands der Gebäudestruktur fand eine Befahrung des Gemeindegebiets statt. In diesem Zuge wurden die Gebäude dem Augenschein nach den typischen Baualtersklassen zugeordnet. Für die Zuordnung wurden weiterhin Angaben aus den zur Verfügung gestellten Bebauungsplänen sowie Untersuchungen des Energienutzungsplanes von 2014 verwendet. Zur Kategorisierung der Baualter in Baualtersklassen werden die Abstufungen A bis K gewählt, was der Klassifizierung gemäß Leitfaden Energienutzungsplan entspricht und um eine weitere Baualtersklasse „K“ ab Baujahr 2014 erweitert ist.

Auf Basis der erhobenen Baualtersklassen wurde das Gemeindegebiet in einzelne Quartiere eingeteilt, die sich an Siedlungsbereichen mit weitestgehend homogener Bebauungs- und Grundstücksstruktur orientieren. In Einzelfällen sind aber auch Gebiete mit loser und ungleichmäßiger Baustruktur zusammenfassen. In der interaktiven Karte ist die vorherrschende Baualtersklasse im jeweiligen Quartier abgebildet.

Baualter und Klassifizierung

Der größte Anteil (45 %) der Gebäude im Markt Ergolding wurde zwischen 1949 und 1978 (Baualtersklassen D bis F) gebaut, also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung Ende 1977. Für alle unsanierten Gebäude aus diesen Baualtersklassen empfiehlt sich eine grundlegende energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle. Allerdings sind auch die Gebäude der Baualtersklassen G, H und I durchweg sanierungsbedürftig. Nach heutigen Maßstäben wurde erst ab ca. 2002 mit Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) einigermaßen effizient gebaut.

Das Baualter und der Gesetzgebungsprozess bzgl. Energieeffizienz im Gebäudebereich

Auf Basis des Baualters kann sehr gut auf die Energieverbräuche geschlossen werden. Denn durch den Gesetzgeber wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder neue Gesetze und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen.

Begonnen hat der Prozess mit der ersten Ölkrise im Jahr 1973. Sie hat gezeigt, wie verwundbar Deutschland durch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen ist. Wegen ihr wurde 1974 das Energiesicherungsgesetz beschlossen, woraufhin 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung (WSV) in Kraft getreten ist. Sie hat zum ersten Mal energetische Mindest-Anforderungen an Neubauten gestellt. Ein ausschweifender Energieverbrauch und der Verschwendung von Rohstoffen sollte so Einhalt geboten werden. Die Wärmeschutzverordnung ist dann 1984 und 1995 fortgeschrieben worden. Dabei wurden stets höhere energetische Anforderungen an Neubauten gestellt. 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Auch diese wurde in den Folgejahren fortgeschrieben und durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ergänzt. Die EnEV und das EEWärmeG wurden dann im Jahr 2020 zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Auch dieses wurde in der Zwischenzeit bereits fortgeschrieben.

20. Dezember 1974

Energiesicherungsgesetz
Wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit bei Erdöl, Erdölerzeugnissen und Erdgas und der Ölkrise 1973 wird das Energiesicherungsgesetz beschlossen.

20. Dezember 1974

01. November 1977

1. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Auf Basis des Energiesicherungsgesetzes tritt die 1. WSV in Kraft.

01. Januar 1984

2. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Die 1. WSV aus 1977 wird verschärft.

01. Januar 1984

01. Januar 1995

3. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Die 2. WSV aus 1984 wird nochmals verschärft.

01. Februar 2002

1. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV führt die WSV und die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) zusammen und erweitert die energetischen Vorgaben.

01. Februar 2002

01. Januar 2009

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Mit dem EEWärmeG treten weitere Vorgaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizen in Kraft.

01. Mai 2014

Große Novelle der EnEV
Die Vorgaben der EnEV werden 2013 mit Wirkung zu 2014 deutlich verschärft. Die Vorgaben werden 2016 darüber hinaus nochmals erweitert, beziehen sich aber noch auf die große Novelle 2013/2014.

01. Mai 2014

01. November 2020

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zusammenfassung der EnEV und des EEWärmeG im neuen GEG.

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