Maßnahmenübersicht
Im Klimaschutzkonzept wurde aufbauend auf die Potenzialanalysen eine Reihe von Maßnahmen für einen aktiven Klimaschutz im Markt Ergolding entwickelt.
Dieser Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend und stellt nur die wichtigsten notwendigen Maßnahmen dar. Die Szenarienbetrachtung zeigt, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 eine sehr ambitionierte Umsetzung der Maßnahmen und Ausschöpfung der Potenziale erfordert. In manchen Bereichen sind aktuell noch hohe rechtliche, politische oder auch ökonomische Hürden zu nehmen. In den kommenden Jahren werden sich voraussichtlich sowohl politisch-rechtliche Änderungen ergeben, wie auch technische Fortschritte erzielt werden, sodass die neuen Entwicklungen berücksichtigt werden müssen und der Maßnahmenkatalog deshalb durch weitere, sich auch im Umsetzungsprozess ergebende Maßnahmen flankiert wird. Im kommunalen Entscheidungsfindungsprozess sollte stets nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, den Klimaschutz weiter voranzubringen.
Energieeinsparung und Energieeffizienz
- E 1 Einführung kommunales Energiemanagement
- E 2 Schulung von Hausmeistern zu Energieeinsparung u. -effizienz
- E 3 Installation von Energiezählern für Energiemanagement
- E 4 Einbau intelligenter Steuerungs- und Regeltechnik
- E 5 Qualifizierte Energieberatungen für kommunale Gebäude
- E 6 Energetische Sanierung der kommunalen Gebäude nach Effizienzhaus-Standard
- E 7 Energetische Sanierung des Kinderhauses am Bründl
- E 8 Kommunale Neubauten nur nach ambitioniertem Effizienzhaus-Standard
- E 9 kommunale Neubauten gemäß nachhaltiger Zertifizierungssysteme
- E 10 Durchführung von Schulprojekten im „fifty/fifty“-Ansatz
- E 11 Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED
- E 12 Vermeidung von Stand-by-Verbräuchen bei Elektro- geräten
- E 13 Umrüstung kraftstoffbetriebener Geräte des Bauhofs auf Akkugeräte
Öffentlichkeitsarbeit und Management
- Ö 1 Benennung eines Energiebeauftragten
- Ö 2 Monitoring und Controlling
- Ö 3 Öffentlichkeitsarbeit zu Klimaschutz und Energiewende vor Ort
- Ö 4 Informationskampagne Photovoltaik und Solarthermie
- Ö 5 Informationskampagne für energetische Sanierung
- Ö 6 Informationskampagne zu Wärmenetzen in den Quartieren und Unterstützung bei entsprechenden Initiativen
- Ö 7 Informationskampagne für Elektromobilität
- Ö 8 Gamifikation
- Ö 9 Teilnahme an Wettbewerben für Klimaschutz und rationeller Energieverwendung
- Ö 10 Unterstützung von Energiegenossenschaften
- Ö 11 Eigenakquise und Vermittlung von Förderprogrammen
Mobilität und Verkehr
- M 1 Sukzessiver Austausch der kommunalen Fahrzeugflotte mit Elektrofahrzeugen
- M 2 Ausbau der Ladeinfrastruktur
- M 3 Erweiterung der Ladeinfrastruktur – komm. Grundversorgung
- M 4 Ausbau der eigenen betriebsinternen Ladeinfrastruktur
- M 5 Eigenes Förderprogramm für die Elektromobilität: Wallboxen
- M 6 Ausweitung des kommunalen Sharing-Angebotes
- M 7 Optimierung der Radwege für Alltags- und Pendelverkehr
- M 8 Bau überdachter Radabstellanlagen
- M 9 Dienst-E-Bikes in kommunalen Einrichtungen
- M 10 Unterstützung der Angestellten, die mit Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen
- M 11 Hinwirken auf klimaneutralen ÖPNV und dessen verstärkte Nutzung
Planwerk und kommunale Regelungen
- K 1 Kommunale Wärmeleitplanung
- K 2 Klimaschutz in der Bauleitplanung
- K 3 Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung
- K 4 ISFP für typische Referenzobjekte je Quartier
- K 5 Energieförderprogramm für Bürger
- K 6 Bewerbung um Modellprojekte
- K 7 Konzept für nachhaltige Beschaffung und klimaneutrale Verwaltung 2030
Regenerative Energien
- EE 1 Machbarkeitsstudie und Bau Nahwärmenetz Industriestraße
- EE 2 Machbarkeitsstudien für Gebäudenetze nach Sanierungskataster
- EE 3 Tiefen Geothermienutzung – Vernetzung / Kooperation
- EE 4 Freigabe und Bau von PV-Freiflächenanlagen nach Flächen-kulisse
- EE 5 Solar-Carports: Überdachung von Parkplätzen mit PV-Anlagen
- EE 6 PV-Dachpotenzial kommunal - privat - gewerblich
- EE 7 Erweiterung der Einspeisekapazitäten für das Stromnetz
- EE 8 Elektrolyseur und Wasserstoffspeicherung
- EE 9 Anbindung an Wasserstoff-Fernnetz
- EE 10 Kompensation CO2-Emissionen / Aktive Entfernung von CO2
Handlungsstrategie
Aktuell wird der Endenergiebedarf zu 8 % (inkl. Industriebedarfe) aus erneuerbaren Energien gedeckt. Um die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, muss aber der gesamte Endenergiebedarf durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Das vorliegende Klimaschutzkonzept sucht deshalb nach Möglichkeiten und Potenzialen, den Energieverbrauch zu senken und den verbleibenden Bedarf über erneuerbare Energien vor Ort zu erzeugen.
Die hierfür entwickelten Maßnahmen richten sich vor allem an die hier angesprochenen kommunalen Akteure. Für die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem sind jedoch alle Verbrauchergruppen (Private, Gewerbe und Industrie) gefordert. Während auf bundespolitischer Ebene die Weichen für Wärmepumpen, Wärmenetze, Elektrofahrzeuge und Wasserstoff gestellt werden, gilt es für die oben angesprochenen Akteure, diese Entwicklung im Markt Ergolding zu steuern und in sinnvolle Bahnen zu lenken.
Die Nutzung der Potenziale für erneuerbaren Strom muss ausgebaut werden:
Die größten Ausbaupotenziale zur erneuerbaren Stromerzeugung liegen in der Nutzung der solaren Strahlungsenergie in PV-Anlagen. Die Nutzung dieser Potenziale, sowohl auf Dächern als auch auf Freiflächen, muss soweit es geht und mindestens im notwendigen Umfang ermöglicht werden. Darüber hinaus existiert in dem Zusammenhang die einmalige Chance, die Potenziale selbst zu erschließen und Gewerbe, Industrie und Bürger damit zu versorgen. Hierfür wird zukünftig auch die lokale saisonale Speicherung von Strom eine bedeutende Rolle spielen, die in Abstimmung mit den auszubauenden erneuerbaren Energieanlagen und der zukünftigen Wärmeversorgung abzustimmen ist.
Kommunikation, Kooperation und Motivation ermöglichen eine erfolgreiche Umsetzung:
Während im vorliegenden Klimaschutzkonzept die zukünftige Entwicklung skizziert wird, müssen für die ausführende Klimaschutzarbeit Kapazitäten in Form des Klimaschutzmanagements erhalten und ggf. ausgebaut werden. Die Aufgaben sind innerhalb der Verwaltung, aber auch bei privaten und gewerblichen Akteuren zu kommunizieren und zu koordinieren. Ebenso sollte das Klimaschutzmanagement die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts überwachen (Monitoring) und bei einer Zielverfehlung in der Umsetzung nachsteuern (Controlling).
Gerade die neue Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung, welche einen bedeutenden Baustein zum Klimaschutz in Form der zukünftigen decarbonisierten Wärmeversorgung darstellt, erfordert viel Koordination der einzubindenden Akteure.
Es gilt, die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu gestalten:
Im Wärme- und Sanierungskataster wurden die Potenziale für Wärmepumpen und Wärmenetze auf Basis regenerativer Energien eingegrenzt und in Abhängigkeit der Baualter anstehende Sanierungsgebiete aufgezeigt. Nun gilt es durch Aufklärung und Unterstützung, die Sanierungsquote zu steigern und die zukünftige Wärmeversorgung im Markt Ergolding klimaneutral zu gestalten. In einer ersten Grobanalyse wurde das Wohngebiet zwischen Industrie- und Ahornstraße für eine mögliche Nahwärmelösung untersucht (Anhang 1). Nun gilt es, die Haus- und Wohnungseigentümer zu informieren und bei der Machbarkeitsstudie zu unterstützen. Weitere Quartiere sind ebenfalls zu untersuchen und mit der kommunalen Wärmeplanung eine zukunftsfähige Wärmeversorgung für den Markt Ergolding aufzustellen.
Nur durch ein systematisches kommunales Energiemanagement kann der eigene Energieverbrauch effektiv reduziert werden:
In einem darüber hinaus durchzuführenden kommunalen Energiemanagement sind gezielt die eigenen Liegenschaften und Infrastruktureinrichtungen fortwährend aus energetischer Sicht zu verbessern. Denn in den eigenen Liegenschaften gibt es Anzeichen für große Einsparpotenziale. Dabei sollten in Zukunft besonders ambitionierte Effizienzkriterien angelegt werden. Erste Ansätze zur vollständigen energetischen Sanierung sind über die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes erstellten Sanierungsfahrpläne gegeben.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge müssen als notwendige Grundversorgung verstanden werden:
Die Transformation hin zur weitgehend klimaneutralen Mobilität wird größtenteils bis 2035 aufgrund der übergeordneten Verordnungen und Regularien auf EU- und Bundesebene erfolgen. Aus Effizienz- und Kostengründen hat das rein batterieelektrische Fahrzeug (BEV) in den meisten Anwendungsfällen einen Vorteil. Durch eine flächendeckende Grundversorgung mit Ladestationen kann der Markt für Besucher attraktiver gestaltet und in der Bevölkerung die Akzeptanz für BEV erhöht werden. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird auch das „Henne-Ei“-Problem durchbrochen, in dem der Elektromobilität immer das Problem der fehlenden Ladestationen nachgesagt wird.
Das Maßnahmenpaket ist eine Mammut-Aufgabe für die nächsten 15 Jahre:
Die oben dargestellten wichtigsten Pakete der notwendigen Transformation haben nur die wesentliche Stoßrichtung angedeutet. Darüber hinaus ist eine Vielzahl weiterer Maßnahmen umzusetzen, welche im Maßnahmenkatalog dargestellt sind. In der Abbildung „Zeitstrahl der prioritären Maßnahmen“ sind diese in ihrer zeitlichen Abfolge abgebildet.
Mit dem Datum 2040 rückt das bayerische Ziel der Klimaneutralität bereits in eine sichtbare und mittlerweile fast bedrohliche Nähe. Der Aufwand ist enorm und die Zeit wird immer knapper. Er kann zu Recht als „Mammut-Aufgabe“ für mindestens die nächsten 15 bis 20 Jahre verstanden werden. Die Transformation der Energieversorgung wird für alle Akteure, jeden einzelnen Bürger und in allen Lebensbereichen deutlich spürbar sein. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Restbudgets (Kapitel 2.4 im Klimaschutzkonzept) wird deutlich, dass in den nächsten drei Jahren der Großteil der Maßnahmen ansteht oder zumindest in die Wege zu leiten ist.



